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Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Universitäten, öffentlich-rechtlich
Mainz, Germersheim
Short-Facts
  • Promotionsrecht: Ja
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
  • 1477 gegründet
  • 30.136 Studierende
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Ranking
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Hochschule im CHE-Ranking abschneiden.
Zu den Studiengängen
Welche Art von Hochschule ist die Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz gehört zu den Universitäten.

Kann ich an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promovieren?

Ja, du kannst an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz promovieren.

Wer ist der Träger der Hochschule?

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule. Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird vom Staat finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen in der Regel nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können wesentlich höhere Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können Stipendien darstellen.

Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.

Wann wurde die Hochschule gegründet?

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde im Jahr 1477 gegründet.

Wie viele Menschen studieren an dieser Hochschule?

Insgesamt gibt es 30136 Studierende an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

An welchen Orten kann ich studieren?

Standorte dieser Hochschule sind Mainz und Germersheim.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Studierende nach Studienrichtung
Hier erfährst Du, wie stark verschiedene Fächer an der Hochschule Uni Mainz/Germersheim vertreten sind. Hat eine Fachgruppe viele Studierende, spricht das für das Know-How der Hochschule auf diesem Gebiet.
Welcher Studienrichtung gehören die Studierenden an der Hochschule Uni Mainz/Germersheim an?
Mit 100% hat die Studienrichtung Sprach- und Kulturwissenschaften an der Uni Mainz/Germersheim den größten Anteil. Die genaue Verteilung findest Du unten.
Sprach- und Kulturwissenschaften
100 %
Studierende nach Abschluss
Hier siehst Du, welche Abschlüsse Studierende an der Hochschule Uni Mainz/Germersheim am häufigsten erlangen.
Welchen Studienabschluss streben die studierenden an der Hochschule Uni Mainz/Germersheim an?
Mit 52.8% studieren an der Uni Mainz/Germersheim die meisten Studierenden im Bachelor. Die genaue Verteilung findest Du unten.
Sonstige Abschlüsse
14.5 %
Master
32.8 %
Bachelor
52.8 %
Zentrale Studienberatung
Aktuelle Sprechzeiten
Montags
Beratung nach Terminvereinbarung (Hotline 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr)
Dienstags
Beratung nach Terminvereinbarung (Hotline 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr)
Mittwochs
Beratung nach Terminvereinbarung (Hotline 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr)
Donnerstags
Beratung nach Terminvereinbarung (Hotline 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr)
Freitags
10:00-12:00 Uhr
Termine sind zusätzlich nach Vereinbarung möglich.
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Bestand
Rund 3,5 Mio. gedruckte Medien, 31.000 lizenzierte E-Journals und 1.224.000 E-Books
Service
Über 3.500 Lern- und Arbeitsplätze; 16 Std. geöffnet, am Wochenende 14 Std.; breites Angebot an Lehrveranstaltungen, Führungen, Kursen für 4.500 Teilnehmer*innen; 962.000 Besucher*innen; Universitätssammlungen, Universitätsarchiv, Angebote im Bereich Akademische Integrität, Lösungen für digitales Publizieren, Management wissenschaftlicher Daten und Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen, Produktion audiovisueller Medien; elektronische Repositorien, Archivsysteme und Datenbanken für Forschung, Lehre, Studium
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Fremdsprachenzentrum
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Tuerkisch
Italienisch
Franzoesisch
Englisch
Chinesisch
Spanisch
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Hochschulsport
Die Hochschule bietet ein eigenes Sportprogramm an. Es bestehen derzeit Teilnahmekooperationen mit: Hochschule Mainz, Katholische Hochschule Mainz, Hochschule Bingen, Hochschule Rhein-Main (Standorte Wiesbaden und Rüsselsheim), European Management School Mainz, Internationale Hochschule Mainz. Die Teilnahme ist teils kostenfrei, teils kostenpflichtig. Derzeit ca. 65 Sportarten im Sportangebot; Die angebotenen praxisbezogenen Fortbildungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter werden zur Verlängerung der Gültigkeit einer Deutschen Olympischen Sportbund-Übungsleiterlizenz Breiten- und Freizeitsport durch den Sportbund Rheinhessen anerkannt.
Sportarten
65 Sportarten
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Studierende nach Studienrichtung
Hier erfährst Du, wie stark verschiedene Fächer an der Hochschule Uni Mainz vertreten sind. Hat eine Fachgruppe viele Studierende, spricht das für das Know-How der Hochschule auf diesem Gebiet.
Welcher Studienrichtung gehören die Studierenden an der Hochschule Uni Mainz an?
Mit 34.7% hat die Studienrichtung Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Uni Mainz den größten Anteil. Die genaue Verteilung findest Du unten.
Ingenieurwissenschaften (inkl. Informatik)
2.9 %
Sonstige
7.6 %
Medizin, Gesundheitswissenschaften
13.4 %
Sprach- und Kulturwissenschaften
20.2 %
Naturwissenschaften, Mathematik
21.1 %
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
34.7 %
Studierende nach Abschluss
Hier siehst Du, welche Abschlüsse Studierende an der Hochschule Uni Mainz am häufigsten erlangen.
Welchen Studienabschluss streben die studierenden an der Hochschule Uni Mainz an?
Mit 38.2% studieren an der Uni Mainz die meisten Studierenden im Bachelor. Die genaue Verteilung findest Du unten.
Sonstige Abschlüsse
1.1 %
Master
16.5 %
Lehramtsprüfung
17.8 %
Diplom, Magister, Staatexamen
26.5 %
Bachelor
38.2 %