Technische Hochschule Lübeck
- Promotionsrecht: Nein
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- 1808 gegründet
- 4.765 Studierende

Mönkhofer Weg 239
23562 Lübeck
Tel: 0451 300-6
Fax: 0451 300-5100
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Die Technische Hochschule Lübeck ist eine öffentlich-rechtliche Hochschule.
HeyStudium erklärt: Es gibt staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, die meist in Universitäten, Fachhochschulen (international: University of Applied Sciences) und Kunst- sowie Musikhochschulen unterteilt werden. Der überwiegende Teil der Hochschulen wird durch die öffentliche Hand (Bund und Länder) finanziert und befindet sich daher in staatlicher Trägerschaft. Dort fallen nur geringe Semesterbeiträge an. An den privaten Hochschulen hingegen, die sich über private Trägerschaften finanzieren, können zusätzlich Studiengebühren anfallen. Einen Weg, die finanziellen Hürden dieser Hochschulen zu umgehen, können zum Beispiel Stipendien darstellen. Es gibt außerdem Hochschulen, die von der protestantischen oder katholischen Kirche betrieben werden.
- Vorlesungszeit:
-
29.09.2025 - 23.01.2026
- Studienanfänger:
-
01.05.2025 - 31.08.2025
- Hochschulwechsler:
-
01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
-
01.05.2025 - 15.07.2025Bitte beachten: Für die Bachelor-Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart teilnehmen, erfolgt die Bewerbung nicht über das THL-Bewerbungsportal, sondern über www.hochschulstart.de
- Hochschulwechsler:
-
01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
-
01.05.2025 - 31.08.2025
- Hochschulwechsler:
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01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
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01.05.2025 - 15.07.2025
- Hochschulwechsler:
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01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Fristen s. uni-assist
- Vorlesungszeit:
-
01.03.2025 - 31.08.2025
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Fristen s. uni-assist

- Vorlesungszeit:
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29.09.2025 - 23.01.2026
- Studienanfänger:
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01.05.2025 - 31.08.2025
- Hochschulwechsler:
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01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
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01.05.2025 - 15.07.2025Bitte beachten: Für die Bachelor-Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart teilnehmen, erfolgt die Bewerbung nicht über das THL-Bewerbungsportal, sondern über www.hochschulstart.de
- Hochschulwechsler:
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01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Fristen s. uni-assist
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Fristen s. uni-assist
- Studienanfänger:
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01.05.2025 - 31.08.2025
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01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.05.2025 - 15.07.2025
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01.05.2025 - 31.08.2025gemäß Zulassungsbescheid
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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01.03.2025 - 31.08.2025
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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- International Studierende aus der Europäischen Union:
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- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Fristen s. uni-assist

