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Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement

Master of Laws (LL.M.)
Mainz
Short-Facts
  • Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
  • Sachgebiet(e): Wirtschaftsrecht
  • Regelstudienzeit: 3 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Mainz
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement studiere?

Beim Studiengang Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.)

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Wirtschaftsrecht.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 18 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Sommersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement zu studieren?

Für das Studium des Fachs Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Wirtschaftsrecht - Arbeitsrecht und Personalmanagement sind:

Schwerpunkte:
Arbeitsrecht und Personalmanagement

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Sommersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Arbeitsrecht und Personalmanagement

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
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Die Frist ist abgelaufen

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