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Studiengangsprofil
Im Ranking

Biotechnologie

Master
Münster
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Biotechnologie
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Englisch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Münster
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Universität Münster
Schlossplatz 2
48149 Münster
Tel: 0251 83-0
Fax: 0251 83-24831
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Biotechnologie studiere?

Beim Studiengang Biotechnologie an der Universität Münster handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Biotechnologie.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Englisch und Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Biotechnologie angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Münster angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Münster angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Biotechnologie hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Biotechnologie zu studieren?

Für das Studium des Fachs Biotechnologie gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Biotechnologie sind:

Weitere Sprachen:
Deutsch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 04.10.2024
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2024 - 04.10.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
01.05.2024 bis 15.07.2024 (DoSV der SfH) (Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 04.10.2024;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 31.05.2024
1.: ohne DSH-2/DSH-3 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

2.: Bewerbung für ein grundständiges Fachstudium: 01.05.- 31.05.2024.

3.:Bewerbung für ein Masterstudium: 01.05.-15.07.2024.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
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Themenschwerpunkte

Weitere Sprachen:
Deutsch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.08.2024 - 04.10.2024
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.08.2024 - 04.10.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.08. bis 04.10.2024.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
01.05.2024 bis 15.07.2024 (DoSV der SfH) (Ausschlussfrist!) bei zulassungsbeschränkten Studiengängen; bei zulassungsfreien: 01.08. - 04.10.2024;
Sprachkursbewerbung: 01.05.- 31.05.2024.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 31.05.2024
1.: ohne DSH-2/DSH-3 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

2.: Bewerbung für ein grundständiges Fachstudium: 01.05.- 31.05.2024.

3.:Bewerbung für ein Masterstudium: 01.05.-15.07.2024.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2023 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.05.2024 - 15.07.2024
Hochschulwechsler:
01.08.2024 - 15.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.05.2024 - 15.07.2024
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
08.04.2024 - 19.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Sonstiges

Anmerkung:
hoher Anteil fremdsprachigen Unterrichts;
Kontakt für ausländische Studierende:
bio.int@uni-muenster.de;
www.uni-muenster.de/Biologie.Internationales/internationalestudierende/