Architektur: Integrierte Wohnungsbauentwicklung
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Architektur
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Beim Studiengang Architektur: Integrierte Wohnungsbauentwicklung an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Architektur.
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Mainz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Architektur: Integrierte Wohnungsbauentwicklung hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Für das Studium des Fachs Architektur: Integrierte Wohnungsbauentwicklung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C.
Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein.
Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C.
Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein.
Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
- Vorlesungszeit:
-
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.