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Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit

Master
Koblenz
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Soziale Arbeit, Sozialpädagogik
  • Regelstudienzeit: 5 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Berufsbegleitend, Fernstudium, Teilzeitstudium
  • Standort(e): Koblenz
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Tel: 0261 9528-0
Fax: 0261 9528-567
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit studiere?

Beim Studiengang Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit an der Hochschule Koblenz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Soziale Arbeit, Sozialpädagogik.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 30 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit angeboten?

Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium, Fernstudium und als Teilzeitstudium in Koblenz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Koblenz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit zu studieren?

Für das Studium des Fachs Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Ein mindestens mit 2,5 "gut" bewerteter sozialwissenschaftlicher Studienabschluss (Bachelor/Diplom). Örtliche Zulassungsbeschränkung (Studierfähigkeitstest)

Ein Studienbeginn mit 180 ECTS-Punkten ist möglich. Im Rahmen des Studiums können die fehlenden 30 ECTS-Punkte durch zusätzliche Leistungen erworben bzw. anerkannt werden.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Master of Arts: Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe / Klinische Sozialarbeit sind:

Schwerpunkte:
Kinder- und Jugendhilfe, Klinische Sozialarbeit

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.12.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.11.2024
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Ein mindestens mit 2,5 "gut" bewerteter sozialwissenschaftlicher Studienabschluss (Bachelor/Diplom). Örtliche Zulassungsbeschränkung (Studierfähigkeitstest)

Ein Studienbeginn mit 180 ECTS-Punkten ist möglich. Im Rahmen des Studiums können die fehlenden 30 ECTS-Punkte durch zusätzliche Leistungen erworben bzw. anerkannt werden.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Kinder- und Jugendhilfe, Klinische Sozialarbeit

Fristen & Termine

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.12.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.11.2024
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Sonstiges

Studienbeitrag (Bemerkung):
Die Modulgebühr beträgt 65 EUR. Je nach Schwerpunkt sind 8-14 Module zu absolvieren.