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Studiengangsprofil
Im Ranking

Transnational Law (Hanse Law School)

Master
Bremen
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Europarecht, Rechtswissenschaft, Jura
  • Regelstudienzeit: 2 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Englisch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Bremen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Transnational Law (Hanse Law School) im CHE-Hochschulranking
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Kontakt
Hochschulstandort
Universität Bremen
Bibliothekstraße 1
28359 Bremen
Tel: 0421 218-1
Fax: 0421 218-4259
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Transnational Law (Hanse Law School) studiere?

Beim Studiengang Transnational Law (Hanse Law School) an der Universität Bremen handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Europarecht, Rechtswissenschaft, Jura.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Englisch, Deutsch und Niederländisch statt.

In welcher Form wird das Studium Transnational Law (Hanse Law School) angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Bremen angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Bremen angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Transnational Law (Hanse Law School) hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Transnational Law (Hanse Law School) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Transnational Law (Hanse Law School) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Studiums auf Bachelor-Niveau Voraussetzung.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der aktuellen Aufnahme-/Zulassungsordnung geregelt (siehe www.dbs.uni-bremen.de oder www.uni-bremen.de/master).
Darin enthalten sind auch die unterschiedlichen Fristen für die Nachweiserbringung.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Transnational Law (Hanse Law School) sind:

Schwerpunkte:
Deutsches, niederländisches Recht, Fremdsprachen, Jura, Rechtsvergleiche, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftswissenschaften
Weitere Sprachen:
Deutsch, Niederländisch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Studiums auf Bachelor-Niveau Voraussetzung.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen sind in der aktuellen Aufnahme-/Zulassungsordnung geregelt (siehe www.dbs.uni-bremen.de oder www.uni-bremen.de/master).
Darin enthalten sind auch die unterschiedlichen Fristen für die Nachweiserbringung.
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Deutsches, niederländisches Recht, Fremdsprachen, Jura, Rechtsvergleiche, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftswissenschaften
Weitere Sprachen:
Deutsch, Niederländisch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
07.10.2024 - 31.01.2025
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Frist:
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
15.07. und 15.01.
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Anmeldefristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen

Sommersemester
Vorlesungszeit:
02.04.2024 - 05.07.2024
Aktuelle Termine unter:
www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/veranstaltungsverzeichnis
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen)
15.07. zum Wintersemester.
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Allgemeine Fristen:
15.01. zum Sommersemester (nur für fortgeschrittene BewerberInnen; Studienanfänger können sich nur zum Wintersemester bewerben!)
15.07. zum Wintersemester
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bewerbungsfristen für MASTERSTUDIENGÄNGE s. unter: www.uni-bremen.de/master
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid/Einschreibbestätigung
International Studierende aus der Europäischen Union:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
identisch mit allgemeinen bzw. studiengangsspezifischen Fristen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Anmerkung:
Kooperationsstudiengang der Universität Bremen und der Universität Oldenburg. Die Universität Oldenburg führt das Zulassungsverfahren durch. Bewerbungsunterlagen sind an das Immatrikulationsamt der Universität Oldenburg zu senden. Die Immatrikulation ist an beiden Universitäten möglich.

CHE Logo
Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2023).

Studierende

Anzahl der Studierenden
26
Geschlechterverhältnis
42 % männlich
58 % weiblich
Studienanfänger:innen pro Jahr
12

Studienergebnis

Credits insgesamt
60
Regelstudienzeit
2 Semester

Das Studium

Art des Studiengangs
konsekutiver Masterstudiengang, Präsenzstudium, vollzeit

Weitere Infos

Besonderheiten des Studiengangs

Der Masterstudiengang wird in Kooperation mit der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg angeboten. Die Veranstaltungen finden überwiegend in Seminarform in kleinen Gruppen statt. Das Studienprogram ist vollständig auf Englisch studierbar. Im Wahlpflichtbereich können auch deutschsprachige Seminare belegt werden. Es ist möglich, ein Semester im Ausland zu absolvieren, wodurch unter Umständen ein Doppelabschluss erworben werden kann.

Der Fachbereich

Studierende am Fachbereich
1360
Anzahl Masterstudierende (ohne Lehramt)
30
Summe der einbezogenen Masterstudiengänge

Weitere Infos

Besonderheiten in der Lehre

Der Fachbereich Rechtswissenschaft hat das Pflichtcurriculum in eine modulare Struktur überführt. Im Schwerpunktstudium werden sechs verschiedene Schwerpunkte angeboten, die auch die Forschungsarbeit der hiesigen Institute abbilden. Forschendes Studieren sowie die Heterogenität der Studierenden bei der Ausgestaltung des Lehrangebots spielen eine zentrale Rolle. Exemplarisch hierfür sind die Law Clinics und Moot Court-Teilnahmen des Fachbereichs. Schließlich ist der universitäre Examensvorbereitungskurs fest etabliert und wird von den Studierenden sehr gut angenommen.

Besonderheiten in der Internationalen Ausrichtung

Der LL.B.-Studiengang der Hanse Law School schließt ein einjähriges Auslandsstudium ein. Über das LL.M.-Studium kommt eine Vielzahl ausländischer Studierender nach Bremen. Am Fachbereich bestehen Kooperationen mit 45 Erasmus-Partneruniversitäten in 18 Ländern sowie mit 5 Universitäten im Libanon, in Japan, Russland sowie Tansania. Es wird eine Reihe englischsprachiger, teils türkischsprachiger Kurse angeboten sowie am Fremdsprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen ein Kurs "Juristisches Türkisch".

Besonderheiten in der Ausstattung

Juris-, Beck-Online- und Westlaw-Zugänge; StudIP-Nutzung.

Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der Forschung des Fachbereichs sind Transnationalisierung, Grundlagen des Rechts und Digitalisierung. Die wichtigsten Forschungsinstitute sind das Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP), die Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht (FEU), das Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht, das Institut für Handelsrecht, das Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht und das Bremer Institut für Kriminalwissenschaften.

Weitere Informationen zur Forschung
Informationen zu Zulassungsbeschränkungen
Rankingergebnisse für den Standort Bremen
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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2023).

Wissenschaftsbezug

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Wie viele Promotionen werden pro Jahr und Professor abgeschlossen?
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