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Studiengangsprofil
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Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

Master of Arts
Wuppertal
Short-Facts
  • Abschluss: Master of Arts
  • Sachgebiet(e): Allgemeine Literaturwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium
  • Standort(e): Wuppertal
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Kontakt
Hochschulstandort
Bergische Universität Wuppertal
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Tel: 0202 439-0
Fax: 0202 439-2901
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft studiere?

Beim Studiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft an der Bergische Universität Wuppertal handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Allgemeine Literaturwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium in Wuppertal angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Wuppertal angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft zu studieren?

Für das Studium des Fachs Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft erfüllt, wer einen mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten (LP) mit literatur- und kulturwissenschaftlichen Schwerpunkten oder in kunst- und medienwissenschaftlichen Studiengängen mit literaturwissenschaftlichen Anteilen (jeweils im Umfang von mindestens 40 LP) erfolgreich abgeschlossen hat. Im Fall eines rein germanistischen Bachelorabschlusses ist außerdem der Besuch eines fremdsprachenphilologischen Seminars nachzuweisen. Vorausgesetzt werden Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Rahmens für Fremdsprachen (GER) oder ein gleichwertiger Kenntnisstand.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli

Sommersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudium in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft erfüllt, wer einen mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten (LP) mit literatur- und kulturwissenschaftlichen Schwerpunkten oder in kunst- und medienwissenschaftlichen Studiengängen mit literaturwissenschaftlichen Anteilen (jeweils im Umfang von mindestens 40 LP) erfolgreich abgeschlossen hat. Im Fall eines rein germanistischen Bachelorabschlusses ist außerdem der Besuch eines fremdsprachenphilologischen Seminars nachzuweisen. Vorausgesetzt werden Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Rahmens für Fremdsprachen (GER) oder ein gleichwertiger Kenntnisstand.
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
SoS: Mitte Dezember - 15. April;
WiS: Mitte Juni - 15. Oktober
Hochschulwechsler:
SoS: Mitte Dezember bis 15. April
WiS: Mitte Juni bis 15. September
International Studierende aus der Europäischen Union:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
SoS: Mitte Dezember - 15. Januar;
WiS: Mitte Juni - 15. Juli

Sommersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten sind NRW-weit festgelegt und können unter https://www.mkw.nrw/studium/informieren/vorlesungszeiten/ eingesehen werden.
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Sonstiges

Anmerkung:
Liegen die Nachweise und Unterlagen bei der Bewerbung durch von der Bewerberin bzw. dem Bewerber nicht zu vertretenden Gründen noch nicht vollständig vor, können Einzelnachweise erbracht werden. Der Prüfungsausschuss kann in diesem Fall eine Zulassung unter dem Vorbehalt des vollständigen Nachweises für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Aufnahme des Studiums aussprechen.