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Steuerrecht

Master of Laws
Köln
Short-Facts
  • Abschluss: Master of Laws
  • Sachgebiet(e): Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft, Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling, Steuerrecht
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Berufsbegleitend
  • Standort(e): Köln
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Rheinische Hochschule Köln
Schaevenstraße 1a-b
50676 Köln
Tel: 0221 20302-0
Fax: 0221 20302-6100
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Steuerrecht studiere?

Beim Studiengang Steuerrecht an der Rheinische Hochschule Köln handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft, Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling, Steuerrecht.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Steuerrecht angeboten?

Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium in Köln angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Köln angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Steuerrecht hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Steuerrecht zu studieren?

Für das Studium des Fachs Steuerrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) aus den Bereichen Wirtschaft, Recht, Finanzen und einschlägige Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Grundkenntnisse können z. B. durch eine entsprechende Prüfungsleistung im Erststudium oder adäquate Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
09.09.2024 - 19.01.2025
Eine Woche vor dem Vorlesungszeitraum finden für Studienanfänger*innen in den Bachleorstudiengängen Brückenkurse zur Unterstützung des Studieneinstiegs statt.
Die letzten beiden Wochen des angegebenen Zeitraums sind als Prüfungszeitraum vorlesungsfrei.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Hochschulwechsler:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Hochschulwechsler:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
11.03.2024 - 14.07.2024
Eine Woche vor dem Vorlesungszeitraum finden Brückenkurse zur Unterstützung des Studieneinstiegs statt.
Die letzten beiden Wochen des angegebenen Zeitraums sind als Prüfungszeitraum vorlesungsfrei.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Staatsexamen) aus den Bereichen Wirtschaft, Recht, Finanzen und einschlägige Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Grundkenntnisse können z. B. durch eine entsprechende Prüfungsleistung im Erststudium oder adäquate Berufserfahrung nachgewiesen werden.
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
09.09.2024 - 19.01.2025
Eine Woche vor dem Vorlesungszeitraum finden für Studienanfänger*innen in den Bachleorstudiengängen Brückenkurse zur Unterstützung des Studieneinstiegs statt.
Die letzten beiden Wochen des angegebenen Zeitraums sind als Prüfungszeitraum vorlesungsfrei.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Hochschulwechsler:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Hochschulwechsler:
01.03.2024 - 15.07.2024
Nachmeldungen sind möglich, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.07.2024
Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich über uni-assist e.V. bewerben (www.uni-assist.de).

Sommersemester
Vorlesungszeit:
11.03.2024 - 14.07.2024
Eine Woche vor dem Vorlesungszeitraum finden Brückenkurse zur Unterstützung des Studieneinstiegs statt.
Die letzten beiden Wochen des angegebenen Zeitraums sind als Prüfungszeitraum vorlesungsfrei.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Sonstiges

Studienbeitrag:
499.00 EUR / Monat
Studienbeitrag (Bemerkung):
499 Euro/Monat für das 3-semestrige Studium mit 90 CP
499 Euro/Monat für die ersten 3 Semester des 4-semestrigen Studiums mit 120 CP (das 4. Semester ist kostenfrei)
Anmerkung:
Sofern der Nachweis über einen Bachelorabschluss mit mindestens 210 ECTS geleistet wird, können Teilnehmer im dritten Semester den akademischen Grad Master of Laws der Rheinischen Fachhochschule Köln (ohne Praxissemester) erreichen. Sollte ein Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS vorliegen, ist der Studienabschluss innerhalb von vier Semestern (mit Praxissemester) möglich.

Der Studiengang wird hybrid durchgeführt mit "Blended Learning"-Elementen, d. h., ca. 70% der Lehrveranstaltungen finden in Präsenz digital statt und 30% in Präsenz vor Ort. Die Vorlesungen finden freitags und samstags statt.