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Taxation

Master
Mainz
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling
  • Regelstudienzeit: 5 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Teilzeitstudium
  • Standort(e): Mainz
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule Mainz
Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz
Tel: 06131 628-0
Fax: 06131 628-7777
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Taxation studiere?

Beim Studiengang Taxation an der Hochschule Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 5 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 30 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Taxation angeboten?

Das Studium wird als Teilzeitstudium in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Sommersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Taxation hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Taxation zu studieren?

Für das Studium des Fachs Taxation gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom)
- Mindestens einjährige Berufserfahrung bei Beginn des Studiums auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Falls Sie über eine Ausbildung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter oder eine andere kaufmännische Ausbildung verfügen, ist eine Verkürzung möglich
- Gemeinsame Erklärung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Die Bewerberin/der Bewerber hat zu erklären, dass sie/er eine Weiterbildung anstrebt, die neben anderem auch auf das Steuerberatungsexamen vorbereitet, und der Arbeitgeber, dass er bereit ist, sie/ihn im erforderlichen Umfang freizustellen.)
- Bestandene Zugangsprüfung
- Englischkenntnisse

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Sommersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom)
- Mindestens einjährige Berufserfahrung bei Beginn des Studiums auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Falls Sie über eine Ausbildung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter oder eine andere kaufmännische Ausbildung verfügen, ist eine Verkürzung möglich
- Gemeinsame Erklärung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Die Bewerberin/der Bewerber hat zu erklären, dass sie/er eine Weiterbildung anstrebt, die neben anderem auch auf das Steuerberatungsexamen vorbereitet, und der Arbeitgeber, dass er bereit ist, sie/ihn im erforderlichen Umfang freizustellen.)
- Bestandene Zugangsprüfung
- Englischkenntnisse
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Themenschwerpunkte

Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
Die Vorlesungszeiten in den einzelnen Studiengängen variieren. Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( www.hs-mainz.de ) im Terminplan des jeweiligen Fachbereichs.
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen

Sommersemester
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Sonstiges

Studienbeitrag:
2100.00 EUR / Semester