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Kindheits- und Sozialwissenschaften

Master
Koblenz
Short-Facts
  • Abschluss: Master
  • Sachgebiet(e): Kindheitspädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sozialwissenschaft
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Berufsbegleitend, Fernstudium
  • Standort(e): Koblenz
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Hochschulstandort
Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
Tel: 0261 9528-0
Fax: 0261 9528-567
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Kindheits- und Sozialwissenschaften studiere?

Beim Studiengang Kindheits- und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Kindheitspädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Sozialwissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Kindheits- und Sozialwissenschaften angeboten?

Das Studium wird als berufsbegleitendes Studium und als Fernstudium in Koblenz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Koblenz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Kindheits- und Sozialwissenschaften hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Kindheits- und Sozialwissenschaften zu studieren?

Für das Studium des Fachs Kindheits- und Sozialwissenschaften gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Mit erstem Hochschulabschluss: Mind. 1-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit oder Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 ECTS während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss: Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B. (Fach-)Abitur, meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzierher*-in, Berufsausbildung mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5 oder Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt oder mind. 3-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Kindheits- und Sozialwissenschaften sind:

Schwerpunkte:
Ethik, Forschungsmethodik, Gesundheit & Bewegung, Internationale und interdisziplinäre Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kinderschutz & Diagnostik, Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kreativität & Kultur, Management & Beratung, Sozialwissenschaftliche Diskurse, Supervision & Intervision

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.12.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.11.2024
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Kann ich Kindheits- und Sozialwissenschaften ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Hochschule Koblenz ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Kindheits- und Sozialwissenschaften gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .
Außerdem gilt folgendes: - Hochschulzugang gemäß §65 Abs.1 und 2 HochSchG, (Fach-)Abitur, Erzieher/in, Berufsausbildung zzgl. 2jährige Berufserfahrung

- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines Studiums feststellt

- Mind. 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
Mit erstem Hochschulabschluss: Mind. 1-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit oder Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 ECTS oder Bewerber:innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 ECTS während des Master-Studiengangs zu erwerben.
Ohne ersten Hochschulabschluss: Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B. (Fach-)Abitur, meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzierher*-in, Berufsausbildung mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5 oder Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt oder mind. 3-jährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Ethik, Forschungsmethodik, Gesundheit & Bewegung, Internationale und interdisziplinäre Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kinderschutz & Diagnostik, Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Kreativität & Kultur, Management & Beratung, Sozialwissenschaftliche Diskurse, Supervision & Intervision

Fristen & Termine

Wintersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 30.09.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.07.2024
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.07.2024
Hochschulwechsler:
gemäß Zulassungsbescheid
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.06.2024

Sommersemester
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.12.2024
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 31.03.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 31.01.2025
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Bis 15.01.2025
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Bis 15.11.2024
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Sonstiges

Studienbeitrag:
6600.00 EUR / gesamt
Studienbeitrag (Bemerkung):
Es fallen Studiengebühren von insgesamt € 6.600,00 Euro (pro Semester 1.650,-- Euro), zzgl. Sozialbeitrag des Studierendenwerkes sowie der AStA-Beitrag der Hochschule Koblenz.
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit
  • Beratungsgespräch an der Hochschule

Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit
  • Eignungsprüfung
  • Beratungsgespräch an der Hochschule
Anmerkung:
- Hochschulzugang gemäß §65 Abs.1 und 2 HochSchG, (Fach-)Abitur, Erzieher/in, Berufsausbildung zzgl. 2jährige Berufserfahrung

- Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines Studiums feststellt

- Mind. 3jährige einschlägige berufliche Tätigkeit
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite