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Sports Ethics and Integrity

Short-Facts
  • Abschluss: Master of Arts
  • Sachgebiet(e): Ethik, Soziologie, Sozialwissenschaft, Sportwissenschaft
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Englisch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Mainz
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Sports Ethics and Integrity im CHE-Hochschulranking
Finde heraus, wie dieser Studiengang im CHE-Hochschulranking abschneidet.
Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Sports Ethics and Integrity studiere?

Beim Studiengang Sports Ethics and Integrity an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Ethik, Soziologie, Sozialwissenschaft, Sportwissenschaft.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Englisch statt.

In welcher Form wird das Studium Sports Ethics and Integrity angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Sports Ethics and Integrity hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Sports Ethics and Integrity zu studieren?

Für das Studium des Fachs Sports Ethics and Integrity gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
1. Der vorausgehende Studiengang muss mit einem Upper Second Class Honours (UK Standard 2.1) oder besser abgeschlossen sein. Dies entspricht einer Note von 2,0 im deutschen Notensystem.
2. Auf den Nachweis von Deutschkenntnissen wird verzichtet.
3. Die Bewerbung und Zulassung erfolgt nicht an der JGU. Eine Bewerbung ist über folgende Webseite möglich: www.maisi-project.eu/. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Bewerbung und die erforderlichen Nachweise in der dort geforderten Form fristgemäß einreichen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Sports Ethics and Integrity sind:

Schwerpunkte:
Anti-doping and drugs education, Child protection and children's rights, Equality and anti-discrimination (class, race, ethnicity, religion and gender issues), Equity, diversity and inclusion, Fair Play, justice and human rights - Integrität, Global sports governance (e.g. FIFA, IOC) - Sportverbände, Management, Illegal and irregular gambling, Match-fixing and sport manipulation, Olympism, peace, and The Olympic Truce, Sustainability and legacy of sports events

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zugangsvoraussetzungen:
1. Der vorausgehende Studiengang muss mit einem Upper Second Class Honours (UK Standard 2.1) oder besser abgeschlossen sein. Dies entspricht einer Note von 2,0 im deutschen Notensystem.
2. Auf den Nachweis von Deutschkenntnissen wird verzichtet.
3. Die Bewerbung und Zulassung erfolgt nicht an der JGU. Eine Bewerbung ist über folgende Webseite möglich: www.maisi-project.eu/. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Bewerbung und die erforderlichen Nachweise in der dort geforderten Form fristgemäß einreichen.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Anti-doping and drugs education, Child protection and children's rights, Equality and anti-discrimination (class, race, ethnicity, religion and gender issues), Equity, diversity and inclusion, Fair Play, justice and human rights - Integrität, Global sports governance (e.g. FIFA, IOC) - Sportverbände, Management, Illegal and irregular gambling, Match-fixing and sport manipulation, Olympism, peace, and The Olympic Truce, Sustainability and legacy of sports events

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Studienbeitrag:
4500.00 EUR / Jahr
Studienbeitrag (Bemerkung):
EU-Bürger/innen zahlen 9000 Euro für das gesamte zweijährige Programm. Nicht EU-Bürger/innen oder UK-Bürger/innen zahlen 18000 Euro.
Bewerbungen für ein Vollstipendium sind möglich.
Anmerkung:
Die Bewerbung und Zulassung erfolgt nicht an der JGU. Eine Bewerbung ist über folgende Webseite möglich: www.maisi-project.eu/. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Bewerbung und die erforderlichen Nachweise in der dort geforderten Form fristgemäß einreichen.

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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2021).

Studierende

Anzahl der Studierenden
22
Geschlechterverhältnis
59 % männlich
41 % weiblich
Studienanfänger:innen pro Jahr
22
Anteil internationaler Studierender
96 %

Studienergebnis

Credits insgesamt
120
Regelstudienzeit
4 Semester

Das Studium

Art des Studiengangs
konsekutiver Masterstudiengang, Präsenzstudium, vollzeit
Interdisziplinarität
Der Studiengang ist nicht interdisziplinär
Praxiselemente im Studiengang
20 ECTS max. anrechenbar für freiwillige Praktika; 30 ECTS max. anrechbar für berufspraxisorientierte Lehrangebote

Weitere Infos

Besonderheiten des Studiengangs

In einem hochgradig internationalen Studiengang mit Teilnehmern aus der ganzen Welt werden die zentralen Probleme des Sports, wie Doping, Match Fixing, Korruption, Gleichberechtigung, Sexuelle Übergriffe, Umweltbelastung, Menschenrechte, Inklusion, Extremismus, Rassismus, Athletenrechte usw. tiefgehend analysiert und Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit diesen Problemen gesucht.

Internationale Ausrichtung

Anteil fremdsprachiger Lehrveranstaltungen
100 %
Auslandsaufenthalt
obligatorisch fuer den Abschluss eines joint programme
Gemeinsames Studienprogramm mit ausländischer Hochschule
Abschluss obligatorisch

Der Fachbereich

Studierende am Fachbereich
820
Anzahl Masterstudierende (ohne Lehramt)
240
Summe der einbezogenen Masterstudiengänge
Anteil Lehre durch Praktiker:innen, Master
10 %

Weitere Infos

Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsbefähigung

Die Studierenden erwerben tiefgehende Kenntnisse in der Sportethik und Integrität des Sports. Sie lernen dies in Bezug auf Personen und Organisationen aus der organisatorischen, juristischen, soziologischen, philosophischen und humanistischen Sicht. Sie haben im Studium sehr viele Praxiskontakte (Gastsprecher, Ringvorlesung mit Gästen, und Gastprofessoren [Anforderung der EU]), sie machen Feldbesuche bei Sportorganisationen und ihnen wird geholfen ein Praktikum zu finden. Sie nehmen an einem Berufsfeldseminar teil und nutzen die Career Center in Swansea und ggf. an anderen der 5 Partnerunis.

Joint-Degree-Partnerhochschulen

KU Leuven, Belgium Charles University Prague, Czech University of Peleponnes, Greece Pompeo Fabra Barcelona, Spain Swansea University, UK

Besonderheiten in der Lehre

interdisziplinär und disziplinübergreifend ausgerichtetes Lehrangebot; überregionale und nationale Gastreferenten; Lehrveranstaltungen außerhalb des Hochschulstandortes; Inklusion in der Lehre; berufsfeldorientierte Projekte; forschendes Lehren und Lernen; standortortspezifische Studierendenaustauschprogramme (traditionelle chinesische Medizin, China; Ottawa); internation. Weiterbildungsmaster (MESGO, The Executive Master in European Sport Governance); ERASMUS-Kooperationen; Auslandstrainerschule Deutscher Leichtathletik-Verband, Internationaler Fallstudienwettbewerb, Sportmanagementsymposium.

Häufigste Austauschhochschulen für einen Auslandsaufenthalt

Universidade de Lisboa, Portugal; University of Calgary, Kanada; Universität Wien, Österreich; Universitat de Barcelona, Spanien; Shanghai University of Traditional Chinese Medicine, China; Norges Idrettshøgskole, Oslo, Norwegen; Universidad Católica de Valencia 'San Vicente Mártir', Valencia, Spanien; Université de Bourgogne, Dijon, Frankreich; Marmara Üniversitesi, Istanbul, Türkei; Univerzita Karlova v Praze, Praha, Tschechien; Lithuanian Sports University/ Institute of Sport Science and Innovations, Kaunas, Lithuania

Besonderheiten in der Ausstattung

Hallenbad (25m-Bahn, Sprung bis 3 Meter), Spielhalle, Mehrzweckhalle, Geräteturnhalle (fixe Geräte), Bodenturnhalle, Leichtathletikhalle, Gymnastikhalle mit Spiegelwand, Stadion, Fechtsaal, Fitnessraum, Kraftraum, Beachfelder, Kunstrasenplatz, Tennisplätze, Kletterwand, Großtrampoline, Molekularbiologisches Labor, Labore (16 Hochfrequenzvideokameras, 2 stationäre und 3 mobile Kraftmessplatten, Druckmesssohlen, -platte, kabelloses EMG, EKG, EEG-Hyperscanning-System und hochauflösende Thermo-Videokamera, Internat Datenbank für biomechan. Gangdaten, markerloses Trackingsystem, fNIRS).

Sporteinrichtungen

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat der Universitätsmedizin Mainz gemeinsam mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) die Lizenz als "Sport­me­dizinisches Untersuchungszentrum des DOSB" erteilt. Damit sind sie als eins von ins­gesamt 25 bundesdeutschen Zentren dieser Art berechtigt, deutsche Olympia­teilnehmer gesundheitlich zu betreuen und die medizinischen Leistungen über den DOSB abzurechnen.

Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte

Praxisrelevante Forschung mit internationalen Dachorganisationen (WADA, IOC, ESA/DLR, UEFA, FIFA, FIBA); Megasporteventforschung; interdisziplinäre Doping-/Enhancementforschung; molekulare Belastungsphysiologie; alternative Lern-und Trainingsforschung; Regenerations-, Sportspiel-, Evaluationsforschung; Forschung im Kinder- und Jugendsport; neurobiologische Forschungsansätze im Ausdauersport; neurobiologische Grundlagen des Lernens; alternative Lehrkonzeptionen; Deutscher Karateverband, Landesverband Tennis, Industrieprojekte; Forschung Ergonomie von Büromöbeln, Elektrosmog, Mediensport

Besonderheiten in der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses

Einbindung in Forschung und Lehre; Forschungskolloquien; Unterstützung bei Tagungsteilnahme und Publikationen; Aufenthalte an Partneruniversitäten; jährliche Preise für Abschlussarbeiten/Lehrleistungen; Publikation hervorragender Dissertationen (Universitäts-Verlag); Gutenberg-Akademie/Gutenberg Nachwuchskolleg zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; spezifische Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen; Weiterentwicklung der Lehrkompetenz (hochschuldidaktische Weiterbildung); Förderung von Drittmittelanträgen (Stabsstelle Forschung/Technologietransfer).

Unterstützung von Unternehmensgründungen

Seit über zehn Jahren werden vom Arbeitsbereich Sportökonomie, Sportsoziologie und Sportgeschichte verschiedene Lehr- und Informationsveranstaltungen angeboten, um bei Studierenden und Wissenschaftlern der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Gründungsinteresse zu wecken und sie für die unternehmerische Selbstständigkeit als berufliche Option zu gewinnen. Ferner werden Gründungsinteressierte und Gründer – nicht nur aus dem Sport – bei der Realisierung ihrer Projekte beraten und betreut.

Sonstige Besonderheiten

Sportgeschichte, Sportsoziologie, Sportpädagogik, Sportpsychologie, Sportökonomie, Trainings-/ Bewegungswissenschaft; große Breite an Individual-/Mannschaftssportarten; weitere Sportarten (Fitnesssport, Windsurfen, Skilauf, Mountainbike, Qi-Gong); enge Verknüpfung der vielfältigen Dimensionen moderner Sportwissenschaft in Lehre und Forschung; Campus-Universität mit kurzen Wegen zu Hörsälen, Sportanlagen, Mensa, Bibliothek oder Hochschulsport; Biomechaniklabor, Ganganalyse, molekulargenetisches Labor (Sicherheitsstufe 2), Tanzwettbewerb für Schulen Let´s move, Kidscamp=inklusives Ferienprogramm.

Weitere Informationen zur Forschung
Rankingergebnisse für den Standort Mainz
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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2021).

Praxisbezug

Wie praxisnah ist das Studium
Kontakt zur Berufspraxis im Studiengang
Gibt es einen guten Kontakt zur Berufspraxis? Wird diese in die Studieninhalte einbezogen?

Wissenschaftsbezug

Wie viel Wissenschaft steckt in dem Studium?
Veröffentlichungen pro Professor:in   F
Auf wie viele Veröffentlichungen pro Jahr (Punktwert) kommen die Professor:innen?
Forschungsgelder pro Wissenschaftler:in   F
Wie viele externe Forschungsgelder werben die Wissenschaftler:innen im Durchschnitt pro Jahr ein?
Promotionen pro Professor:in   F
Wie viele Promotionen werden pro Jahr und Professor abgeschlossen?
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