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Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang)

Short-Facts
  • Abschluss: Master of Arts
  • Sachgebiet(e): Französisch, Interkulturelle Studien
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Mainz
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) im CHE-Hochschulranking
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Kontakt
Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) studiere?

Beim Studiengang Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Französisch, Interkulturelle Studien.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Französisch statt.

In welcher Form wird das Studium Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) zu studieren?

Für das Studium des Fachs Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis französischer Sprachkenntnisse durch eine mind. mit der Note "ausreichend" oder 5 Punkten abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung oder durch eine Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden. Der Nachweis französischer Sprachkenntnisse gilt auch durch Vorlage einer Hochschulreife, die an einer französischsprachigen Schule abgelegt wurde oder eines Abi-Bac erbracht.
Bachelorabschlusses im Fach Romanistik oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, mit mind. 50 Leistungspunkten im Fach Romanistik bzw. Lettres Modernes mit der Spezifizierung in der Französischen Philologie.
Nachweis von Kenntnissen in einer weiteren romanischen Sprache oder in Latein durch eine mind. mit der Note "ausreichend" abgeschlossenen dreijährigen Schulausbildung.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres modernes (dt.-frz. Studiengang) sind:

Schwerpunkte:
Communication interculturelle, Métiers du livre, Sprachdidaktik
Weitere Sprachen:
Französisch

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
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Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis französischer Sprachkenntnisse durch eine mind. mit der Note "ausreichend" oder 5 Punkten abgeschlossene fünfjährige Schulausbildung oder durch eine Bescheinigung über fortgeschrittene Kenntnisse der französischen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens B2, die durch einen Sprachtest oder durch den Diplôme d'Etudes en Langue Française (DELF B2) nachgewiesen werden. Der Nachweis französischer Sprachkenntnisse gilt auch durch Vorlage einer Hochschulreife, die an einer französischsprachigen Schule abgelegt wurde oder eines Abi-Bac erbracht.
Bachelorabschlusses im Fach Romanistik oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, mit mind. 50 Leistungspunkten im Fach Romanistik bzw. Lettres Modernes mit der Spezifizierung in der Französischen Philologie.
Nachweis von Kenntnissen in einer weiteren romanischen Sprache oder in Latein durch eine mind. mit der Note "ausreichend" abgeschlossenen dreijährigen Schulausbildung.
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Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Communication interculturelle, Métiers du livre, Sprachdidaktik
Weitere Sprachen:
Französisch

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Anmerkung:
Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2022).

Studienergebnis

Credits insgesamt
120
Regelstudienzeit
4 Semester

Das Studium

Art des Studiengangs
konsekutiver Masterstudiengang, Präsenzstudium, vollzeit
Fachausrichtung
keine Angaben

Weitere Infos

Besonderheiten des Studiengangs

Der integrierte Masterstudiengang Französische Literaturwissenschaft und Kulturkontakte / Lettres Modernes (Mainz/Dijon, DFH, Doppeldiplom) ist durch einen Profilschwerpunkt französische Literatur- und Kulturwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Kulturkontakte gekennzeichnet. Der Fokus liegt sowohl auf dem Kontakt zu europäischen (insbesondere romanischen und deutschsprachigen) als auch zu außereuropäischen Kulturen (frankophonen Literaturen und ihren interperipheren Beziehungen sowie ggf. Kontakten mit hispanophonen und lusophonen Kulturräumen).

Besonderheiten in der internationen Ausrichtung des Studiengang

33-45 Credits aus Lehrveranstaltungen zu Interkulturellen Kompetenzen sind anrechenbar

Internationale Ausrichtung

Anteil fremdsprachiger Lehrveranstaltungen
80 %
Auslandsaufenthalt
Auslandsaufenthalt obligatorisch für Abschluss eines "joint programme"; Praktikum/Praxisphase im Ausland obligatorisch; Abschlussarbeit im Ausland obligatorisch
Gemeinsames Studienprogramm mit ausländischer Hochschule
ja, gemeinsamer Abschluss obligatorisch

Lehre in Kernbereichen

Kulturwissenschaft
7,6 %
Literaturwissenschaft
33,3 %
Regionalwissenschaften
0,0 %
Sprachwissenschaft
29,8 %
Weitere Bereiche
29,3 %

Der Fachbereich

Anzahl der Lehrenden
25
Studierende am Fachbereich
380
Anzahl Masterstudierende (ohne Lehramt)
10

Weitere Infos

Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsbefähigung

In den Modulen 1 und 6 werden die Studierenden mit den Techniken der interkulturellen Wissensvermittlung vertraut gemacht und üben diverse Formen des Kulturtransfers. Die Gelegenheit der praktischen Erprobung dieser Kompetenzen ist - neben des Auslandsstudiums - im curricular integrierten 4 wöchentlichen Berufspraktikum im Partnerland gegeben. Allg. erschließen im Modul D1 die Studierenden Berufsfelder des Romanisten, durch Mitarbeit an Projekten und durch die Vermittlung berufsbezogener Inhalte (z.B. Archivistik, Patrimonialisierung und Kulturerbe, Verlagswesen und Geschichte des Buchdrucks.

Joint-Degree-Partnerhochschulen

Hauptkooperationspartner: Université de Bourgogne, Dijon (Frankreich); Optional: Université de Sherbrooke (Kanada)

Besonderheiten in der Lehre

"Vollromanistisches" Angebot inklusive Frankophonie- und Lateinamerika-Studien; optionale Sprachkurse in Italienisch, Portugiesisch und Rumänisch; volles Studienangebot als B.A.-Beifach inklusive Portugiesisch; mögliche Option Rumänisch. Forschungsorientierte Lehre; ausgebaute Didaktik; umfangreiches Lehrangebot in den jeweiligen Fremdsprachen durch hohen Anteil muttersprachlicher Lehrkräfte; interdisziplinäre Ausrichtung und Schwerpunktlegung auf Interkulturalität in den M.A. Studiengängen. Vollakkreditierte binationale Studiengänge (Université de Bourgogne, Dijon) vom BA bis zur Promotion.

Besonderheiten in der Internationalen Ausrichtung

Binationale Studiengänge der DFH mit Option der trinationalen Erweiterung (Sherbrooke), im Fach Französisch möglich vom B.A./B.Ed bis Promotion mit Ko-Betreuung und Doppeldiplom. Gut etablierte Partnerschaften (Erasmus/FORTHEM) u.a mit Unis in Frankreich, Italien, Spanien, in der französischspr. Schweiz, Portugal und Rumänien sowie in Kanada, Kolumbien und Brasilien. Betreuung ausländischer Stipendiaten (DAAD/Erasmus). Internationale Forschungskooperationen und -Vernetzung; internationale Vortragstätigkeit sowie Gutachtertätigkeit der Lehrenden; Mitarbeit in Gremien auf internationaler Ebene.

Besonderheiten in der Ausstattung

Medial gestütztes Lehren und Lernen, Nutzung von E-Learning-Plattformen und E-Klausuren, ausreichendes Angebot von Computerarbeitsplätzen in Bibliotheken und PC-Pools. Spezielle Forschungsdatenbanken des Frankreichschwerpunktes der Universitätsbibliothek. Unterstützung bei der Einführung neuer digitaler Formate.

Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte

Literatur und Kultur der Frühen Neuzeit; des XIX. Jh.; Komödie der Aufklärung, Gegenwartsliteratur; Marcel Proust; Kolonialismus/Postkolonialismus; außereuropäische Literaturen; Frankophonie; Interkulturalität; literarische Anthropologie; Erinnerungskulturen; Genderlinguistik; Medienlinguistik; Politolinguistik; Onomastik; Sprachnormierung; Mehrsprachigkeit; L3-Erwerb; DFG-Projekt (2022–25) zur Phonologie des bulgarischen Judenspanisch; Migrationsforschung; Sprachlehr- und -lernforschung, Mehrsprachigkeitsdidaktik; Text-/Medienkompetenz; Dolomitenladinisch.

Besonderheiten in der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses

Doktorandenkolloquien; Beteiligung an das Deutsch-französische Doktorandenkolleg Mainz-Dijon (DFH); internationale Kooperation mit der Möglichkeit der co-tutelle; Möglichkeit der Finanzierung von Kongressteilnahme durch Förderstufe 1 der JGU; der Teilnahme am Christine de Pizan-Mentoringprogramm; des Exposé-Stipendiums (Übergang Master-Promotion) der Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences. Unterstützung der frühen wissenschaftlichen Selbstständigkeit, Karriereförderung/externes Mentoring. Unterstützung bei der Einwerbung von Stipendien.

Sonstige Besonderheiten

Schwerpunktbibliothek Frankreich-Forschung; Erweiterung 2013 in Kooperation mit der UB/"Förderung herausragender Forschungsbibliotheken" (DFG) in Richtung Frankophonie- und Interkulturalitätsforschung; interdisziplinäre Forschungsplattform "Forum Interkulturelle Frankreich und Frankophonie-Studien"; Gründung des Zentrums für Frankreich- und Frankophonie-Studien (2019); Forum für Italienstudien; Kooperation mit Kulturinstituten (Institut Français, Mainz; Instituto Cervantes, Frankfurt; Camões-Institut, Berlin, Istituto Italiano di Cultura; Instituts f. Rumänische Sprache, Bukarest).

Weitere Informationen zur Forschung
Rankingergebnisse für den Standort Mainz
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Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2022).

Wissenschaftsbezug

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